SPD Karlsdorf-Neuthard

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Sozialer Wohnungsbau

Veröffentlicht am 03.03.2019 in Ortsverein


Deutschlandweit und insbesondere in unserer Region steigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum und somit logischerweise auch die Nachfrage nach sozial gefördertem Wohnraum. Deshalb möchten wir uns mit der Definition einer im allgemeinen Sprachgebrauch als „Sozialwohnung“ bezeichneten Unterstützungsleistung auseinandersetzen. Für solche, mit öffentlichen Mitteln gebaute Wohnungen gelten festgelegte Mietpreise je Quadratmeter, die in der Regel günstiger sind, als das ortsüblich anzutreffende Mietniveau.

Den gesetzlichen Rahmen hierfür bilden das Wohnungsbindungsgesetz und das Wohnraumförderungsgesetz. Darin ist u. a. geregelt, wer anhand seines Einkommens zum Kreis der Berechtigten zählt. Diese Einkommensgrenzen sind je Bundesland und teilweise auch regional unterschiedlich gestaltet. Dabei liegen diese Grenzen gar nicht so niedrig, wie man vielleicht vermuten würde.

Dies lässt sich an einem einfachen, nicht auf Karlsdorf-Neuthard bezogen, Beispiel veranschaulichen:

Eine vierköpfige Familie mit einem Jahresnettoeinkommen von ca. 26.500,00 € hat bereits Anspruch auf eine „Sozialwohnung“. Bei einer Familie, in der sich ein Elternteil um die Kinder kümmert und deshalb nicht arbeiten kann, muss der andere Elternteil ein Monatsnettoeinkommen von über 2.000,00 € erzielen. Das zu überbieten schaffen sicherlich nicht alle.

Es ist deshalb nachvollziehbar, dass durchaus auch normal erwerbstätige Familien unter diesen Förderrahmen fallen. Allerdings besteht kein Anspruch auf die Zuweisung einer Sozialwohnung.

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